Vorstand

Der Vorstand ist im Rahmen der gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen für die Verwaltung und für alle Geschäfte der Genossenschaft Zusammen_h_alt zuständig, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ vorbehalten sind. Der Vorstand besteht aus drei bis sieben Mitgliedern. Die Mehrheit muss aus Genossenschafter/innen bestehen. Das Präsidium (oder Co-Präsidium) wird von der Generalversammlung bestimmt; im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst.