Selbstverwaltung
Seit je sind für den Zusammen_h_alt die Selbstverwaltung und Selbstgestaltung fundamentale Prinzipien. Dazu gehört auch die Mitbestimmung: Alle dürfen sich mit ihrer Meinung einbringen und werden (an-)gehört. Dies konnten wir bei Projektierung, Planung und Bau des Hauses dank dem Wohlwollen der Bauherrin und heutigen Hausbesitzerin, der Stiftung Abendrot, in grossem Mass tun.
Heute ist die Partizipation ein zentrales Prinzip der Organisation des Zusammenlebens. Aktuell sieht diese Organisation so aus:
- Das oberste Organ der Hausgemeinschaft ist die Hausversammlung (HV). Sie tritt etwa sechsmal jährlich zusammen, um Sachgeschäfte und Angelegenheiten der Bewohnerschaft zu besprechen und Entscheidungen zu treffen.
- Der Wohnrat ist für die Organisation der Hausversammlung zuständig, bereitet die Traktanden vor und moderiert die Selbstverwaltung im Haus. Er entscheidet, was vor die Hausversammlung kommt.
- Die Bewohnerschaft ist in fünf Hauseinheiten (HE) organisiert, die aus nachbarschaftlichen Bereichen (Stockwerke und Treppenhäuser) gebildet werden. Von Vorteil ist, wenn jede dieser HE eine Vertretung im Wohnrat hat.